Wir wünschen Kooperationen mit:
Da diese Berufe aus unserer Sicht nach StaRUG § 102 besonders gefährdet sind, in eine Haftungssituation zu kommen oder diese eine besonderen Zugang zum Schutz ihrer Mandanten haben.
Da wir für diese Berufsgruppen spezielle Konzepte anbieten.
Beratende Berufe nach § 102 StaRUG - Hinweis- und Warnpflichten - Eigenschutz eigener Haftungsrisiken - Fremdschutz der Mandanten - Umsatzsteigerung
Steuerberater
Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Wir unterstützen diese beratenden Berufe darin, das Thema StaRUG Prävention in der Kanzlei zu kommunizieren und die Mitarbeitenden zum Selbstschutz einzuarbeiten und zu optimieren.
Außerdem Unterstützen wir diese Berufe bei dem Informationstransfer an ihre Mandanten.
Der Vorteil besteht darin, dass diese Berater als Mandanten- und Serviceorientiert wahrgenommen werden und die Beziehung zu stärken.
Versicherungsvermittler (Makler und Vertreter)
Kreditvermittler
Systemhäuser Cyber-IT
Unternehmensberater
Diese Berufe sind zwar im Gesetz noch nicht aufgelistet, dennoch befürchten wir auch hier eine Haftungsthematik.
Wir unterstützen diese beratenden Berufe darin, das Thema StaRUG Prävention zum Selbstschutz zu optimieren. Außerdem Unterstützen wir diese Berufe bei dem Informationstransfer an ihre Mandanten.
Der Vorteil besteht darin, dass diese Berater als Mandanten- und Serviceorientiert wahrgenommen werden, die Beziehung zu stärken und ganz nebenbei den Umsatz zu steigern und die eigene Haftung zu reduzieren.
Andere Berufsgruppen - Zum Schutz der Mandanten bzw. Patienten - Umsatzsteigerung
Insolvenzverwalter - StaRUG
Diese Berufsgruppe kann ihre Mandanten im Vorfeld einer zu befürchtenden Insolvenz oder nach erfolgreicher Stabilisierung und Restrukturierung vor ihrem Haftungsrisiko schützen.
Notare - StaRUG
Diese Berufsgruppe kann ihre Mandanten z.B. bei der Gründung einer juristischen Person, insbesondere bei der Gründung einer UG vor ihrem Haftungsrisiko schützen.
Zahnärzte - Zahnversicherung
Diese Berufsgruppe kann ihre Patienten durch den gezielten Einsatz von Zahnversicherungen vor enormen Kosten schützen.
Andere Berufsgruppen - Für die BVSV Rahmenvereinbarungen - Umsatzsteigerung
Hausverwaltungen
- Rahmenvereinbarung Gebäudeversicherung - auch bei gekündigten (Leistungswasser) Verträgen
Gas-Wasser-Installateure
- Rahmenvereinbarung Gebäudeversicherung - auch bei gekündigten (Leistungswasser) Verträgen
Autohändler
- Rahmenvereinbarung KFZ-Versicherung für Flotten zu besonderen Konditionen für Nicht-Verbraucher
Drei Berufe (Steuerberater, Versicherungsvermittler, Zahnärzte) als Beispiel etwas detaillierter:
Steuerberater
Ziele dieser Kooperation sind ...
... für den Steuerberater selbst
... für die Mandanten des Steuerberaters
Sie sind Steuerberater, möchten Ihren Mandanten einen Mehrwert bieten und Ihr eigenes Haftungsrisiko reduzieren? Dann sind Sie bei uns richtig.
Durch eine Kooperation mit uns, können Sie Ihrem Mandanten und Geschäftsleiter einen Mehrwert bieten und für Ihren Mandanten und sich eine Haftungsminimierung erreichen.
Nicht nur durch die Einführung des StaRUG haben Steuerberater Hinweispflichten. Da diese Hinweispflichten im StaRUG erst bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum tragen kommen, kann hier eher von einem Späterkennungs- als von einem Krisenfrüherkennungssystem die Rede sein. Hierzu hat sich auch schon das BGH geäußert.
Durch unserer Tätigkeit können wir zur Erfüllung der Pflichten der Geschäftsleiter ein Risikofrüherkennungssystem bzw. Krisenfrüherkennungssystem bieten und Sie somit in Ihrer Tätigkeit unterstützen.
Wir helfen Ihnen und Ihren Mandanten die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und damit das Haftungsrisiko zu minimieren, da auch Ihre Haftung auf dem Prüfstand steht.
Zum Thema Haftung gestatten wir uns einen Hinweis auf die Änderungen im Steuerberatergesetz zum 01.08.2022 und Ihre Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung in Bezug auf Ihre Verträge mit Ihren Mandanten zum Thema Haftungsbegrenzungen. Gern stehen wir Ihnen auch hierzu zu einem Gespräch zur Verfügung.
So haben wir eine win/win/win-Situation, für Sie als Steuerberater, für Ihren Mandanten als Geschäfstleiter und für uns als unabhängiger Dienstleister.
Wenn Sie Interesse an einer Kooperation haben, dann sprechen Sie uns an und vereinbaren noch heute einen Termin.
Versicherungswirtschaft – V-Makler – Maklerpools – V-Vertreter – V-Gesellschaften
Ziele dieser Kooperation sind ...
... für den Versicherungsvermittler – V-Makler – V-Vertreter
... für die Mandanten des V-Vermittlers
Sie sind Versicherungsmakler, möchten Ihren Umsatz steigern, Ihren Bestand sichern und Ihre persönliche Haftung reduzieren, ohne einen großen Marketingaufwand?
Dann sind Sie bei uns richtig.
Haben Sie sich auch schon einmal vor Augen geführt, dass Sie durch die Stornohaftungszeit bis zu fünf Jahren Verbindlichkeiten als Schuldner gegenüber Versicherern sind?
Haben Sie sich auch schon einmal durchgerechnet, dass Sie heute 300% mehr Umsatz machen müssen, um die gleiche Kaufkraft zu haben, wie zu D-Mark Zeiten?
Wenn Sie dies auch als erschreckend empfinden, dann sollten Sie auf jeden Fall weiterlesen und uns kontaktieren.
Sie sind Versicherungsmakler und möchten durch unsere Unterstützung Ihren Umsatz der Bestandsprovision steigern? Dann sind Sie bei uns richtig.
Durch eine Kooperation mit uns, ist Ihre Umsatzsteigerung nahzu unumgänglich.
Durch die Einführung des StaRUG sind Geschäftsleiter dazu verpflichtet, ihr eigenes Risikomanagement fortlaufend zu überwachen.
In unserer Tätigkeit und durch unsere Erfahrung als Analysten stellen wir immer wieder fest, dass die meisten Versicherungsordner nicht den benötigten Versicherungsschutz darstellen.
Diese vielleicht ungeahnten Risiko- bzw. Versicherungslücken zu ermitteln ist unsere Aufgabe. Diese Lücken zu schließen ist Ihre Aufgabe. Der Effekt ist eine Steigerung der Bestandsprovision.
Was liegt da näher als eine Kooperation.
Wir helfen Ihnen und Ihren Mandanten damit das Haftungsrisiko zu reduzieren, da auch Ihre Haftung auf dem Prüfstand steht.
Als Nebeneffekt hat der Geschäftsleiter nun eine Auswertung durch eine "Gutachterliche Stellungnahme" und die Möglichkeit die Risiken z.B. durch einen passenden Versicherungsabschluss durch Sie auf einen Dritten (Versicherer) zu übertragen.
So haben wir eine win/win/win-Situation, für Sie als Versicherungsmakler, für Ihren Mandanten als Geschäfstleiter und für uns als unabhängiger Dienstleister.
Zur Terminvereinbarung für weitere Informationen oder der Umsetzung können Sie uns gleich kontaktieren
Für den Ausbau unserer Partnerschaften suchen wir Kooperationspartner.
Wir bieten Ihnen
Wenn Sie Interesse an einer Kooperation haben, dann sprechen Sie uns an und vereinbaren noch heute einen Termin.
Zahnärzte
Ziele dieser Kooperation sind ...
... für den Zahnarzt selbst
... für die Patienten des Zahnarztes
Sie sind Zahnarzt, möchten Ihre Liqudität steigern und Ihre Patienten mit den wirtschaftlichen Auswirkungen einer bevorstehenden Zahn(ersatz-)behandlung nicht alleine lassen? Dann Sie Sie bei uns richtig.
Sichern und steigern Sie Ihre Liquidität: Mit Leistungen für Ihre Patienten, die sich für Ihre Patienten und Sie bezahlt machen.
Wenn Ihre Patienten Zahnersatz, spezielle Behandlungen und Vorsorgeleistungen benötigen, handelt es sich oft um eine Frage des Geldes bzw. der Finanzierbarkeit.
Ob gesetzliche oder private Krankenversicherung: Patienten wollen oder können sich die optimale Zahnbehandlung in vielen Fällen nicht leisten.
Dadurch sind Sie gezwungen, bei Ihren Patienten medizinische Abstriche zu machen und gleichzeitig auf Umsatz zu verzichten.
„Einige Versicherer bieten doch Zahn-Zusatzkrankenversicherungen an“, werden Sie einwenden.
Das stimmt, aber diese sichern häufig nur die Regelversorgung nach dem Kassensatz ab oder leisten nicht einmal bis zum Höchstsatz der GOZ. Hochwertige und nachhaltige Leistungen, auch wenn sie notwendig sind, werden nicht oder nur zu einem kleinen Teil übernommen.
Neue Versicherungsprodukte beseitigen dieses Manko.
Es gibt mit der privaten Zahn-Zusatzversicherung die Möglichkeit auf bis zu 100% Erstattung der erstattungsfähigen Leistungen, die in Einzelfällen auch über den Höchstsatz der GOZ hinausgehen!
Ihre Vorteile sind:
Diese Zahn-Zusatzversicherung eignen sich für gesetzlich und je Anbieter auch für privat versicherte Patienten.
Wenn Sie mehr zu diesem Thema erfahren möchten, kontaktieren Sie uns.
Wenn Sie Interesse an einer Kooperation haben, dann sprechen Sie uns an und vereinbaren noch heute einen Termin.
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